AlphaWin GmbH
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Kauf von Computerhardware und Software
1.) ALLGEMEINES
a) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist.
b) Gegenstand dieser Bedingungen ist der Verkauf jeglicher von uns vertriebenen Geräte (Hardware) nebst allem Zubehör sowie der AlphaWin - Software, aller Standardsoftware einschließlich Betriebssysteme sowie die diesbezügliche Lizenzvergabe.
2.) ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
a) Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt oder bestätigt sind. An die in unseren Angeboten enthaltenen Preise halten wir uns 4 Wochen nach Datum der Angebotsabgabe gebunden.
b) Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder -ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
3.) ANWENDUNGSTECHNISCHE BERATUNG
a) Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir dieses im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich erklärt haben.
b) Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion miteinander von Hard- und Softwarebestandteilen haften wir nur, wenn deren Zusammenstellung von uns ausdrücklich schriftlich empfohlen und zugesichert ist. Die gemeinsame Auflistung auf Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen etc. beinhaltet keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.
c) Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist und ein ausdrücklicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.
d)Verbindliche Auskünfte, ob eine Ware zu einem vom Kunden beabsichtigten Zweck einsetzbar oder ob die Ware mit fremden Zusatzgeräten oder fremden Programmen benutzbar ist, bedürfen des Abschlusses eines kostenpflichtigen Prüfungsvertrages. Hierzu ist uns das zu prüfende Gerät mit den einzusetzenden anderen Bauteilen nebst verwendeter Software zur Verfügung zu stellen.
4.) GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
a) Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferung und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. Programme schriftlich bei ALPHAWIN geltend zu machen. Im Falle von Beanstandungen ist auf unseren Wunsch die Lieferung in der Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, beginnend mit der Entgegennahme der fehlerfreien Lieferung im vorgenannten Sinne, außer es ist in den Herstellerunterlagen etwas anderes vereinbart.
c) Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm. Wir haben das Recht auf sofortigen Umtausch des Programms gegen eine verbesserte und ggf. erweiterte Version, sofern wir dazu aufgrund unserer eigenen Liefermöglichkeiten in der Lage sind und entsprechende neuere Versionen des Herstellers zur Verfügung stehen. Ist dieses nicht möglich oder erfolglos, liefern wir dem Kunden ein Produkt mindestens gleicher Güte und Funktionsweise; etwa erforderliche Anpassungsmaßnahmen übernehmen wir mit Ausnahme der Einspeisung von Stammdaten und sonstigen Anwenderdaten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Bei Mängeln an Standardhardware gilt entsprechendes, sofern der Mangel nicht durch einfachen Austausch von Bauteilen zu beheben ist.
d) Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche an einem Systemteil geltend, hat dieses grundsätzlich keinen Einfluss auf die weiteren mit uns abgeschlossenen Verträge, sofern für den defekten Teil kompatible Austauschwaren lieferbar sind.
e) AlphaWin haftet nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn unserer Arbeiten bzw. vor Versendung fehlerhafter Hard- und Softwareteile an uns eine komplette Datensicherung vorzunehmen.
f) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer nicht von uns genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen von Personal vornehmen Lässt, das nicht von uns oder dem Hersteller autorisiert ist, es sei denn, der Käufer weist nach, dass eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist. Während der Gewährleistungsfrist sowie des Bestehens eines Wartungs- oder Pflegevertrages hat der Käufer nur fabrikneue Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von uns vertriebenen Qualitätsniveau entspricht.
g) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
h) AlphaWin übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, positiver Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung, sofern nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Bei leichter Fahrlässigkeit unterhalb der Führungsebene unseres Unternehmens haften wir in allen Fällen höchstens bis zu einem Gesamtbetrag, der dem Auftragswert bei Vertragsabschluß entspricht.
Die Haftung beim Lizenzvertrag beschränkt sich auf die Gebühr von 12 Monaten Nutzung oder der Einmalgebühr des Lizenzprogramms.
Unsere Haftung aus positiver Vertragsverletzung verjährt in jedem Fall spätestens in zwei Jahren.
i) Dem Erwerber der AlphaWin -Software bzw. der diesbezüglichen Lizenz ist bekannt, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik eine Software niemals gänzlich fehlerfrei sein kann. Es wird jedoch ein gebrauchsfähiger Zustand zugesichert, der dem jeweiligen Stand der Technik entspricht.
5.) LIEFERZEIT
a) Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.
b) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat.
c) Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei uns oder im Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände oder Streik oder Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird und diese Umstände dazu führen, dass wir nicht rechtzeitig liefern können. Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannter Verursachungsfall schriftlich informiert, sobald wir davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten. Wird eine Verlängerung für den Kunden nachweislich unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
d) Etwaige Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft nicht eingehaltene Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft zu machen. Diese beschränken sich, soweit nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird, höchstens auf den Kaufpreis des Gerätes oder Geräteteils, das wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.
6.) LIZENZRECHTE UND -MATERIAL
a) Wir gewähren dem Kunden ein nicht Übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der AlphaWin -Lizenzprogramme allein auf dafür von uns gelieferten oder genehmigten Maschinen. Alle Rechte am Lizenzmaterial einschließlich aller vom Kunden hergestellten, vollständigen oder teilweisen Kopien des maschinenlesbaren Lizenzmaterials, auch wenn es bearbeitet, übersetzt oder unverändert oder bearbeitet mit anderen Programmen verbunden wurde, bleiben unbeschadet des Eigentums des Kunden am Trägermaterial- bei AlphaWin.
b) Der Kunde verpflichtet sich, Lizenzmaterial einschließlich Kopien jeder Art ohne zeitliche Begrenzung nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst wie zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht Mitarbeiter des Kunden und AlphaWin.
c) Der Kunde ist berechtigt, Lizenzmaterial zu vervielfältigen, soweit dies für die vertragsmäßige Nutzung erforderlich ist. Soll das Original oder eine Kopie an einem anderen Ort als bei der dafür vorgesehenen Maschine verwahrt werden, ist AlphaWin zu benachrichtigen.
d) Bei Beendigung des zeitlich begrenzten Lizenzvertrages gleich aus welchem Rechtsgrund ist der Kunde verpflichtet, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien sowie geänderte oder mit anderem Programm-Material verbundene Kopien des betreffenden Lizenzmaterials sind an AlphaWin herauszugeben oder nachweislich zu vernichten.
7.) GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs von durch uns gelieferten Waren geht mit der Übergabe auf den Kunden ber. Als Übergabe gilt die Absendung bei uns, wenn der Kunde die Versandkosten trägt, sei es auch als Bestandteil eines Gesamtkaufpreises.
8.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Der Käufer kann nur aufrechnen mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.
b) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann ALPHAWIN pauschalierten Verzugsschaden in Form von 8 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank verlangen, sofern uns kein nachweisbar höherer Schaden entsteht. Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
c) In Angeboten und sonstigen mündlichen oder schriftlichen Ausführungen der Fa. ALPHAWIN enthaltene Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.) EIGENTUMSVORBEHALT
a) Alle gelieferten Waren und Programme bleiben solange unser Eigentum, bis der Kunde alle aus unserer Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.
b) Der Kunde hat die Waren bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Waren insbesondere nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.
c) Im Falle des Zahlungsverzuges sind ist ALPHAWIN berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. AlphaWin ist berechtigt, Über die herausverlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Käufer binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern.
d) Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten die Eigentumsvorbehalte von AlphaWin Für den Fall des Rücktritts und der Rücknahme von Vorbehaltsware hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten ist.
10.) PREISE UND MIETZAHLUNGEN
a) Alle Preise verstehen sich ab Lager. Die Preise für Waren und Geräte schließen die Kosten für die bliche Verpackung ein. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
b) Eine Anlieferung und Aufstellung von Ger„ten und Installation von Programmen durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal erfolgt auf gesonderte Rechnung zulasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
c) Wird eine Ware oder ein Programm bzw. beides zur Probe an einen Kunden überlassen, beträgt die kostenlose Probezeit 1 Kalenderwoche, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
d) Nach Ablauf einer Kalenderwoche ab dem Zeitpunkt der Überlassung wird für jeden angefangenen Monat eine Mietzahlung in Höhe von 5 % des Auftragswertes bei einem Auftragswert bis € 20.000,-- und von 3 % des Auftragswertes bei einem Auftragswert von mehr als € 20.000,-- fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
e) Die vorgenannten Mietzahlungen können nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung auf den Kaufpreis angerechnet werden.
f) Bei Beratungen in Fragen der Hard- und Software, die Über reine Produktinformationen hinausgehen (insbesondere Systemberatung), wird bei Nicht-Zustandekommen eines Kaufvertrages ein Betrag in Höhe von 5% der im Angebot stehenden Hard- und Softwarepreise als Beratungshonorar fällig.
11.) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die Übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
b) Gegenüber Kaufleuten gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz der AlphaWin GmbH.
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