AlphaWin GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AlphaWin GmbH



Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für
den Kauf von Computerhardware und Software



1.) ALLGEMEINES



a) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren
Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas
anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw.
schriftlich bestätigt ist.

b) Gegenstand dieser Bedingungen ist der Verkauf
jeglicher von uns vertriebenen Geräte (Hardware) nebst
allem Zubehör sowie der AlphaWin - Software, aller
Standardsoftware einschließlich Betriebssysteme sowie die
diesbezügliche Lizenzvergabe.



2.) ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS



a) Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie
schriftlich erfolgt oder bestätigt sind. An die in
unseren Angeboten enthaltenen Preise halten wir uns 4
Wochen nach Datum der Angebotsabgabe gebunden.

b) Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder
-ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder
Erklärungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn
sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden
sind.



3.) ANWENDUNGSTECHNISCHE BERATUNG



a) Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem
Wissen aufgrund unserer Erfahrung und der
Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw.
Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten,
Bedienungsanleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind
für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil,
wenn wir dieses im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich
erklärt haben.

b) Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion
miteinander von Hard- und Softwarebestandteilen haften
wir nur, wenn deren Zusammenstellung von uns ausdrücklich
schriftlich empfohlen und zugesichert ist. Die gemeinsame
Auflistung auf Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen etc.
beinhaltet keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts
anderes vermerkt ist.



c) Beratungen und Produktinformationsgespräche während
des Vertragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen
allein der Kundeninformation und enthalten keine
Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn
nicht etwas anderes vereinbart ist und ein ausdrücklicher
Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.



d)Verbindliche Auskünfte, ob eine Ware zu einem vom Kunden
beabsichtigten Zweck einsetzbar oder ob die Ware mit fremden
Zusatzgeräten oder fremden Programmen benutzbar ist,
bedürfen des Abschlusses eines kostenpflichtigen Prüfungsvertrages.
Hierzu ist uns das zu prüfende Gerät mit den einzusetzenden anderen
Bauteilen nebst verwendeter Software zur Verfügung zu stellen.


4.) GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG



a) Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferung und
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare
Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich,
spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw.
Programme schriftlich bei ALPHAWIN geltend zu machen. Im
Falle von Beanstandungen ist auf unseren Wunsch die
Lieferung in der Originalverpackung unter Angabe der
Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps
unverzüglich an uns einzusenden.

b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, beginnend
mit der Entgegennahme der fehlerfreien Lieferung im
vorgenannten Sinne, außer es ist in den Herstellerunterlagen
etwas anderes vereinbart.



c) Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf
Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm. Wir haben
das Recht auf sofortigen Umtausch des Programms gegen
eine verbesserte und ggf. erweiterte Version, sofern wir
dazu aufgrund unserer eigenen Liefermöglichkeiten in der
Lage sind und entsprechende neuere Versionen des
Herstellers zur Verfügung stehen. Ist dieses nicht
möglich oder erfolglos, liefern wir dem Kunden ein
Produkt mindestens gleicher Güte und Funktionsweise; etwa
erforderliche Anpassungsmaßnahmen übernehmen wir mit
Ausnahme der Einspeisung von Stammdaten und sonstigen
Anwenderdaten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit trifft.

Bei Mängeln an Standardhardware gilt entsprechendes,
sofern der Mangel nicht durch einfachen Austausch von
Bauteilen zu beheben ist.

d) Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche an einem
Systemteil geltend, hat dieses grundsätzlich keinen
Einfluss auf die weiteren mit uns abgeschlossenen
Verträge, sofern für den defekten Teil kompatible
Austauschwaren lieferbar sind.

e) AlphaWin haftet nicht für den Verlust von Datensätzen
im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und
Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen
derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder
zerstört werden. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn
unserer Arbeiten bzw. vor Versendung fehlerhafter Hard-
und Softwareteile an uns eine komplette Datensicherung
vorzunehmen.



f) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der
Käufer nicht von uns genehmigte Zusatzgeräte anbringen
oder Reparaturen von Personal vornehmen Lässt, das nicht
von uns oder dem Hersteller autorisiert ist, es sei denn,
der Käufer weist nach, dass eine aufgetretene Störung
nicht hierauf zurückzuführen ist. Während der
Gewährleistungsfrist sowie des Bestehens eines Wartungs-
oder Pflegevertrages hat der Käufer nur fabrikneue
Datenträger, Betriebsmittel und anderes
gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von uns
vertriebenen Qualitätsniveau entspricht.

g) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers,
sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

h) AlphaWin übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche
in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist.
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus
Verschulden bei Abschluss des Vertrages, positiver
Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung,
sofern nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
zwingend gehaftet wird.

Bei leichter Fahrlässigkeit unterhalb der Führungsebene
unseres Unternehmens haften wir in allen Fällen höchstens
bis zu einem Gesamtbetrag, der dem Auftragswert bei
Vertragsabschluß entspricht.

Die Haftung beim Lizenzvertrag beschränkt sich auf die
Gebühr von 12 Monaten Nutzung oder der Einmalgebühr des
Lizenzprogramms.

Unsere Haftung aus positiver Vertragsverletzung verjährt
in jedem Fall spätestens in zwei Jahren.

i) Dem Erwerber der AlphaWin -Software bzw. der
diesbezüglichen Lizenz ist bekannt, dass nach dem
derzeitigen Stand der Technik eine Software niemals
gänzlich fehlerfrei sein kann.
Es wird jedoch ein gebrauchsfähiger Zustand zugesichert,
der dem jeweiligen Stand der Technik entspricht.



5.) LIEFERZEIT



a) Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei
schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab
Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von Fristen
setzt voraus, dass der Käufer seine vertraglichen
Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen,
rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls
verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der
Verzögerung entsprechenden Zeitraum.

b) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der
Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat.



c) Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei uns oder im
Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn
arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere
außergewöhnliche Umstände oder Streik oder Aussperrung
eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird und
diese Umstände dazu führen, dass wir nicht rechtzeitig
liefern können.
Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der
vorgenannter Verursachungsfall schriftlich informiert,
sobald wir davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt
vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden
Verlängerung der Lieferzeiten. Wird eine Verlängerung für
den Kunden nachweislich unzumutbar und sind
Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das
gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist
schriftlich zu erklären.

d) Etwaige Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft
nicht eingehaltene Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft
zu machen. Diese beschränken sich, soweit nicht aus
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird,
höchstens auf den Kaufpreis des Gerätes oder Geräteteils,
das wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt
werden kann.



6.) LIZENZRECHTE UND -MATERIAL



a) Wir gewähren dem Kunden ein nicht Übertragbares und
nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der AlphaWin
-Lizenzprogramme allein auf dafür von uns gelieferten
oder genehmigten Maschinen. Alle Rechte am Lizenzmaterial
einschließlich aller vom Kunden hergestellten,
vollständigen oder teilweisen Kopien des
maschinenlesbaren Lizenzmaterials, auch wenn es
bearbeitet, übersetzt oder unverändert oder bearbeitet
mit anderen Programmen verbunden wurde, bleiben
unbeschadet des Eigentums des Kunden am Trägermaterial-
bei AlphaWin.

b) Der Kunde verpflichtet sich, Lizenzmaterial
einschließlich Kopien jeder Art ohne zeitliche Begrenzung
nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst wie zugänglich zu
machen. Als Dritte gelten nicht Mitarbeiter des Kunden
und AlphaWin.

c) Der Kunde ist berechtigt, Lizenzmaterial zu
vervielfältigen, soweit dies für die vertragsmäßige
Nutzung erforderlich ist. Soll das Original oder eine
Kopie an einem anderen Ort als bei der dafür vorgesehenen
Maschine verwahrt werden, ist AlphaWin zu benachrichtigen.

d) Bei Beendigung des zeitlich begrenzten Lizenzvertrages
gleich aus welchem Rechtsgrund ist der Kunde
verpflichtet, das Original sowie alle Kopien und
Teilkopien sowie geänderte oder mit anderem
Programm-Material verbundene Kopien des betreffenden
Lizenzmaterials sind an AlphaWin herauszugeben oder
nachweislich zu vernichten.



7.) GEFAHRÜBERGANG



Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs von durch uns gelieferten Waren geht mit der
Übergabe auf den Kunden ber. Als Übergabe gilt die
Absendung bei uns, wenn der Kunde die Versandkosten
trägt, sei es auch als Bestandteil eines
Gesamtkaufpreises.



8.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN



a) Der Käufer kann nur aufrechnen mit unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die
Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und
Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe
Rechtsverhältnis.

b) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann
ALPHAWIN pauschalierten Verzugsschaden in Form von 8 %
Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank
verlangen, sofern uns kein nachweisbar höherer Schaden entsteht.
Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von
Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

c) In Angeboten und sonstigen mündlichen oder schriftlichen Ausführungen der Fa. ALPHAWIN enthaltene Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.



9.) EIGENTUMSVORBEHALT



a) Alle gelieferten Waren und Programme bleiben solange
unser Eigentum, bis der Kunde alle aus unserer
Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vollständig
erfüllt hat.

b) Der Kunde hat die Waren bis zum Eigentumsübergang
ordnungsgemäß zu verwahren. Solange Eigentumsvorbehalt
besteht, dürfen Waren insbesondere nicht aus der
Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.

c) Im Falle des Zahlungsverzuges sind ist ALPHAWIN
berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne
Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige
Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu
verlangen. AlphaWin ist berechtigt, Über die
herausverlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu
verfügen und nach Zahlung den Käufer binnen üblicher
Lieferfrist neu zu beliefern.

d) Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten
die Eigentumsvorbehalte von AlphaWin Für den Fall des
Rücktritts und der Rücknahme von Vorbehaltsware hat der
Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder
nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten
ist.



10.) PREISE UND MIETZAHLUNGEN



a) Alle Preise verstehen sich ab Lager. Die Preise für
Waren und Geräte schließen die Kosten für die bliche
Verpackung ein. Die Verpackungskosten für die Lieferung
von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien
werden gesondert in Rechnung gestellt.

b) Eine Anlieferung und Aufstellung von Ger„ten und
Installation von Programmen durch uns sowie die Anleitung
und Schulung von Bedienungspersonal erfolgt auf
gesonderte Rechnung zulasten des Kunden, soweit nicht
ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

c) Wird eine Ware oder ein Programm bzw. beides zur Probe
an einen Kunden überlassen, beträgt die kostenlose
Probezeit 1 Kalenderwoche, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde.

d) Nach Ablauf einer Kalenderwoche ab dem Zeitpunkt der
Überlassung wird für jeden angefangenen Monat eine
Mietzahlung in Höhe von 5 % des Auftragswertes bei einem
Auftragswert bis € 20.000,-- und von 3 % des
Auftragswertes bei einem Auftragswert von mehr als €
20.000,-- fällig, sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde.

e) Die vorgenannten Mietzahlungen können nach
entsprechender schriftlicher Vereinbarung auf den
Kaufpreis angerechnet werden.

f) Bei Beratungen in Fragen der Hard- und Software, die
Über reine Produktinformationen hinausgehen (insbesondere
Systemberatung), wird bei Nicht-Zustandekommen eines
Kaufvertrages ein Betrag in Höhe von 5% der im Angebot
stehenden Hard- und Softwarepreise als Beratungshonorar
fällig.



11.) SCHLUSSBESTIMMUNGEN



a) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen
unwirksam sein, bleiben die Übrigen Bedingungen hiervon
unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen Fall
verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen am nächsten kommt.

b) Gegenüber Kaufleuten gilt als Erfüllungsort der
Geschäftssitz der AlphaWin GmbH.